IOC forciert Gendern und geschlechterneutrale Sprache

Das internationale Olympische Committee hat in seiner letzten Sitzung Anfang 2024 beschlossen, dass es bis zu den kommenden olympischen Spielen ausschließlich noch gendern und eine geschlechtsneutrale Sprache nutzen wird. Das wird übereinstimmend in der Zeitschrift Jacht und Segelreporter:innen berichtet.

Danach muss sich auch World Sailing als angeschlossene Institution an die Vorschriften halten und in den neuen Wettfahrtregeln Segeln ausschließlich gendern bzw. die geschlechterneutrale Sprache nutzen. Der dann neu benannte Deutsche-Segelnde-Verband wird sich nach Angaben von Vorstand M. Küppers ebenfalls an die neuen Regeln halten müssen. Ähnliche Angaben gab es auch aus Österreich und der Schweiz.

Die Aufforderung kommt für die 3 Verbände (DACH) zur Unzeit. Spätestens im Herbst 2024 werden die neuen Wettfahrtregeln Segeln in die deutsche Sprache übersetzt. Das ist angesichts des erforderlichen Aufwands eine kurze Zeitspanne, da die Regeln bereits zu Beginn 2025 Gültigkeit erlangen werden.
Erst danach können die Texte für Ausschreibungen und Segelanweisungen angepasst werden.
Als Service und Vereinfachung für die Vereine wird der DSV in M2S für die notwendigen Bekanntmachungen vor, während und nach Veranstaltungen Textbausteine zur Verfügung stellen, in die nur noch Zeitdaten und – bei personalisierten Mitteilungen – die Namen eingesetzt werden müssen.

Konsequent umgesetzt bedeutet das allerdings auch für verschiedene Klassenvereinigungen Umbenennungen. So überlegt man z. B. anlässlich der zur Zeit laufenden Weltmeisterschaft der FD in Florida (USA), bei der gleichzeitig die Weltklassenvereinigung tagt, ob man die Klasse zukünftig Flying Dutchperson (kurz FD*P) nennen soll, um geschlechterneutral auftreten zu können. Einig sei man sich noch nicht, ob dabei das Gendersternchen, der Doppelpunkt oder der Unterstrich verwendet werden muss.
Die Laser Klassenvereinigung hatte sich bereits vor einigen Jahren für eine Umbenennung entschieden und nennt sich nun ILCA.

Bislang noch ungeklärt, aber bereits von verschiedenen Juristirenden in einer Prüfungsphase, ist die Frage, inwieweit die dem DSV angeschlossenen Vereine sowie die in Österreich und der Schweiz ebenfalls der Vorgabe des IOC Folge leisten müssen.

Seitens des DSV wird zur Aufarbeitung eine neue Mitarbeitendenstelle geschaffen. Bewerbungen m/w/27xd hierfür können unter geschlechterneutral@deutscher-segelnde-verband.eu eingereicht werden.